WER SEINE HEIMAT LIEBT, MACHT SIE BESSER!
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UNSER KREIS ALZEY-WORMS
Ein herzliches Willkommen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Kreisverband und unserer Arbeit.
Sie sind herzlich eingeladen, uns Freie Demokraten im Kreis Alzey-Worms und unsere politische Arbeit näher kennenzulernen, uns zu unterstützen und bei uns mitzumachen – für Freiheit und Eigenverantwortlichkeit.
Aktuelle und zukünftige Aktivitäten bieten Ihnen gute Möglichkeiten mit uns ins Gespräch zu kommen. Natürlich freuen wir uns auch über einen persönlichen Kontakt. Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Herzliche Grüße
FDP-Kreisvorstand Alzey-Worms
Mail: vorstand@fdp-alzey-worms.de
Vorstand und Fraktion
Ronald Flick
Daniela Schmitt
Günter Eisold
Tobias Glahn
Heribert Erbes
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“